Beiträge
a) Krippenkinder (Kinder, die zu Beginn des Kita-Jahres das 3. Lebensjahr noch nicht beendet haben)
| Tägliche Buchungszeit | Beitrag pro Kind |
| mehr als 4 bis 5 Stunden | 200.-€ |
| mehr als 5 bis 6 Stunden | 230.-€ |
b) Kindergartenkinder (Kinder, die zu Beginn des Kita- Jahres bereits 3 Jahre sind)
| Tägliche Buchungszeit | Beitrag pro Kind |
| mehr als 4 bis 5 Stunden | 130.-€ |
| mehr als 5 bis 6 Stunden | 145.-€ |
Die Betreuungszeit kann nur täglich und für eine Mindestbuchungszeit von 4-5 Stunden gebucht werden. Eine Erweiterung mit Frühdienst kann im Bedarfsfall dazu gebucht werden.
Änderungen der Öffnungszeiten bleiben dem Träger vorbehalten,
Die Beiträge werden für 12 Monate berechnet.
Es gelten die unter Buchstabe a) und b) genannten Beiträge, je nachdem ob das zu betreuende Kind das Alter für eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten nach Art. 2 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 BayKiBiG hat.
Staatlicher Zuschuss zum Kita-Beitrag
§7 Stattlicher Zuschuss zum Elternbeitrag
Die Benutzungsgebühr für den Besuch einer gemeindlichen Kindertageseinrichtung nach §6 der Satzung reduziert sich um den hierfür gewährten staatlichen Beitragszuschuss zur Entlastung der Familien nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und der dazu erlassenen Ausführungsordnung (AVBayKiBiG) .
Der monatliche staatliche Beitragszuschuss wird von der monatlichen Benutzungsgebühr in Abzug gebracht.
Die Beitragsentlastung der Staatsregierung für Kinder ab drei Jahren beträgt 100.-€. Krippengeld ist einkommensabhängig und kann ab dem 2. Lebensjahr beantragt werden. Informationen dazu finden Sie unter: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/.
Wenn man genügend spielt, solange man klein ist, trägt man Schätze mit sich herum, aus denen man später sein ganzes Leben lang schöpfen kann. (Astrid Lindgren)