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Mini-Kita - was ist das?

Die Mini- Kita ist eine reguläre Kindertageseinrichtung, die eine entsprechende Betriebserlaubnis erfordert. 

 

Eine Mini-Kita kann als Krippe, als Kindergarten, als Hort oder als altersgemischte Einrichtung betrieben werden, in der höchstens 12 Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen.

 

Der Anstellungsschlüssel ist auch in einer Mini-Kita einzuhalten. Es gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regelungen des AVBayKiBiG.

 

(vgl. Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales; Stand 28.03.2022)